Das
Urheberrecht ist besonders im internationalen Zusammenhang, eine viel
diskutierte und nicht einfach zu beschreibende Kombination aus national
gewachsenen Regeln und internationalen Versuchen des Zusammenwirkens
und
aufeinander Abstimmens. Besonders wirtschaftliche Interessen sorgen
häufig auch
für unklare und bisweilen gegensätzliche Rechtsauffassungen, die oft
erst in
gerichtlichen Auseinandersetzungen geklärt werden.
Die
folgenden Fragen und Antworten stellen keine rechtlich verbindliche
oder gar
umfassende Information dar.
Gender - Zur
Vereinfachung der Verständlichkeit, werden in diesem Text sämtliche
geschlechtsspezifischen Begriffe, wie beispielsweise Schöpfer und
Urheber, in
ihrer ausdrücklich funktionellen Bedeutung für weibliche und männliche
Personen
verwendet, wie sie sich auch in vielen rechtlichen Formulierungen
finden.
In diesem
Text entspricht der Lizenzgeber dem Cybertrix Verlag UG
(haftungsbeschränkt)
und dem Lizenznehmer entsprechen Sie, als Urheber, oder möglicher
weiterer Vertragspartner.
Was ist Urheberrecht?
Das Urheberrecht bezeichnet
das ausschließliche Recht des Schöpfers an seinem Werk. Er kann sein
Werk
nutzen und verwerten oder anderen die Erlaubnis dazu erteilen. Der
Schöpfer
kann
verhindern, dass sein Werk verändert oder entstellt wird und hat ein
Recht auf
Namensnennung, wenn das Werk von anderen genutzt wird.
Das Urheberrecht bezeichnet
das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in
ideeller und materieller Hinsicht. Es ist ein zeitlich begrenztes
Monopolrecht
zugunsten des Schöpfers eines Werkes.
Wer kann Urheber sein?
Nach deutschem
Recht beispielsweise,
können nur natürliche Personen Urheber sein.
Können mehrere Personen
gleichzeitig Urheber desselben Werkes sein?
Sind mehrere Personen an der
Schaffung eines Werkes beteiligt, sind sie alle Urheber und können nur
gemeinsam über ihr Werk verfügen.
Für
welche Dinge gilt das
Urheberrecht?
Geistige Schöpfungen, die
von einem Menschen in einem persönlichen, kreativen Prozess geschaffen
wurden.
International,
für Werke der
Kunst! In Deutschland beispielsweise für Werke der Literatur,
Wissenschaft und
Kunst! Dies können sein:
Sprachwerke,
also alles schriftlich Niedergelegte, Bücher, Vorträge, Reden, …
|
Produkte
der bildenden Kunst einschließlich Baukunst und angewandter Kunst, also
auch
Skulpturen, Gemälde, Zeichnungen, Konzeptkunst,… |
Choreographien |
Fotografien |
Filmsequenzen |
Musikstücke |
Software |
Darstellungen
wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne,
Karten, Skizzen,
Tabellen und auch hier plastische Darstellungen |
Geschützt ist nicht
nur das
komplette Werk, sondern auch Werkteile.
In Deutschland gibt es
beispielsweise auch Regelungen über verwandte Schutzrechte, für
Lichtbilder,
Tonträger, Filme , Datenbanken, usw..
In
welchem Land gilt das
Urheberrecht?
Jedes Land hat seine eigenen
Regelungen zum Urheberrecht! Und es gibt internationale Regelungen!
Welche
Rechte hat ein
Urheber ?
Dies variiert in
verschiedenen Nationen, sollte aber die folgenden Punkte einschließen.
Der Urheber bestimmt, ob und
in welcher Form sein Werk veröffentlicht wird.
Ebenso hat er das Recht, als
Urheber des Werkes genannt zu werden und Entstellungen seines Werkes zu
verbieten.
Der Urheber entscheidet über
die Verwertung seines Werkes wie Ausstellung,
Vorführung, Wiedergabe, Verbreitung, Vervielfältigung, usw..
Der Urheber entscheidet
darüber, die Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen.
Der Urheber genießt auch Schutz- und Abwehrrechte gegenüber Dritten,
die die Urheberrechte missachten.
Wie
lange besteht das
Urheberrecht an einem Werk?
Das ist unterschiedlich! In
der Regel mindestens 50 Jahre bis nach dem Tod des Schöpfers! In
einigen
Ländern können auch längere Fristen gelten! Zum Beispiel in Deutschland
70
Jahre und in Mexiko 100 Jahre bis nach dem Tod des Schöpfers!
In Deutschland gibt es
beispielsweise
auch Regelungen über verwandte Schutzrechte, für Lichtbilder,
Tonträger, Filme
, Datenbanken, usw., die geringere Fristen umfassen können.
Gilt
das Urheberrecht nur
mit einem Vermerk, Aufdruck, Zeichen oder Hinweis?
Nein ! Das Urheberrecht
entsteht
mit der Schöpfung! Das Werk muss weder gekennzeichnet, noch irgendwo
registriert werden.
Wobei hier ausdrücklich auf
eventuell andere ältere nationale und besonders geschichtlich andere
Regelungen
hingewiesen wird.
Ist
das Urheberrecht
vererbbar?
In den meisten Ländern, Ja!
Kann
man das Urheberrecht
einer anderen Person übertragen?
In Deutschland
beispielsweise nur durch Vererben! Aber man kann Anderen die Erlaubnis
einräumen, das Werk zu nutzen oder zu verwerten!
Was
sind Nutzungs- oder
Verwertungsrechte?
Nutzungs- und
Verwertungsrechte erlauben die einfache oder wirtschaftliche Nutzung
eines
Werkes.
Wer darf Rechte
verwerten?
Prinzipiell Jeder,
der über
das Rechte dazu verfügt! Das können Einzelpersonen, Unternehmen oder
auch
gesetzlich vorgesehene Einrichtungen oder Institutionen sein. Es gibt
Verwertungsgesellschaften unterschiedlicher Fachbereiche in
verschiedenen
Nationen!
Beispiele
Deustchland: |
GEMA |
Gesellschaft
für
musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte |
|
GVL |
Gesellschaft
zur
Verwertung von Leistungsschutzrechten |
|
VG
Wort |
nimmt
die Rechte der Autoren von
Sprachwerken aller Art und Verlagen wahr |
|
VG
Bild-Kunst |
nimmt
die
Erst- und
Zweitverwertungsrechte für visuelle Werke wahr |
Beispiele
Frankreich: |
ADAMI
|
Administration
des Droits des Artistes et Musiciens Interprètes |
|
ADAGP
|
Société
des Auteurs Dans les Arts Graphiques et Plastiques |
|
SACEM |
Société
des Auteurs, Compositeurs et Éditeurs de Musique |
Beispiel
Schweiz: |
SUISA |
für die
Rechte der Urheber
musikalischer
Werke |
Für
was steht das
?
Das U im Kreis soll das Wort
"Urheberrecht" oder den Begriff "urheberrechtlich
geschützt" symbolisieren.
Gibt
es Symbole zur
Kennzeichnung urheberrechtlich geschützter Werke?
Bisher gibt es keine
einheitliche Kennzeichnung urheberrechtlich geschützter Werke!
Das
U im Kreis stellt derzeit eine eingetragene Marke dar, die zukünftig
weltweit
als freies Symbol für Urheberrecht oder urheberrechtlich geschützte
Werke verwendet
werden können soll.
©
Im
Copyright (c im Kreis) des
amerikanischen Rechtssystems werden im Gegensatz zum
kontinentaleuropäischen
Urheberrecht, Entscheidungshoheit und Verwertungsrechte über ein Werk
oft nicht
dem Urheber zugestanden, sondern den wirtschaftlichen Rechteverwertern.
Der
Urheber behält nur eingeschränkte Veto-Rechte, die den Missbrauch des
Copyrights seitens der Rechteverwerter verhindern sollen.
®
Das
R (im Kreis) darf nur bei
eingetragenen Marken verwendet werden. Dazu muss eine Marke angemeldet
/
eingetragen sein.
TM
Das oft
hochgestellte TM bezeichnet eine noch nicht eingetragene Schutzmarke.
℗
Das
P (im Kreis) dient der Kennzeichnung
von Rechten an Audioaufzeichnungen.
Ist
das Symbol
,
das
Zeichen einer Behörde?
Nein! Es ist ein in Europa eingetragenes
Markenzeichen bei dem OHIM
Englische
Bezeichnung
Office
for Harmonization in the Internal Market
Französische
Bezeichnung
Office
de
l'harmonisation dans le marché intérieur
Spanische
Bezeichnung
Oficina de
Armonizacion del Mercado Interior
Deutsche
Bezeichnung
Harmonisierungsamt
für den Binnenmarkt
Warum
wurde das deutsche
Wort Urheberrecht für dieses Zeichen verwendet?
Weil das Wort Urheberrecht
als einzelnes Wort die wohl umfangreichsten urheberrechtlichen Rechte
beschreibt!
Wofür
darf man das Symbol
verwenden?
Um eigene Werke zu kennzeichnen,
deren Urheber man ist! Also, wenn man das Recht an einem Werk auf den
Schutz
des eigenen geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht
hat.
Oder für urheberrechtlich
geschützte Werke, wenn man diese als Verwerter nutzt oder vermarktet.
Wer
darf das Symbol
verwenden?
Jeder Urheber eines eigenen
Werks, darf das Symbol zur Kennzeichnung seiner Werke verwenden, wenn
er sich beim
Lizenzgeber registriert hat!
Oder, wenn man durch den
Inhaber der Urheberrechte eines Werkes dazu bevollmächtigt ist.
Wer ist der Lizenzgeber?
Die
Lizenz zur Verwendung des
wird durch den
Cybertrix Verlag erteilt!
Welche
Vorteile hat die
Verwendung des
?
Einrichtung eines
internationalen Urheber-Verzeichnisses mit gebührenfreier Registrierung.
Ihr Werk
ist eindeutig identifizierbar und Ihnen als Urheber
zuzuordnen,
auch,
wenn
sich Ihr Name, Firmenname, Adresse, Vertreter oder Verwertungsweg
ändert.
Eine
Abfrage über die "whois" Taste führt Interessent und
Urheber sofort zusammen.
Ob und
wie
ein Werk nutzbar oder verwendbar ist, erkennt
jeder bereits an der Schlussziffer.
Muss
ich als Lizenznehmer
das
auf
jedem Werk anbringen?
Nein! Das Anbringen
des
Zeichens soll den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken
erleichtern,
ist aber nicht verpflichtend.
Wo
soll das
auf
meinem Werk angebracht sein?
Da gibt es keine
verbindlichen
Vorgaben! Es kann sichtbar auf dem Werk angebracht sein! Es kann aber
auch als
Wasserzeichen in ein Foto integriert sein oder einfach als Beitext
angefügt werden.
Natürlich ist es zur
besseren Zuordnung, für mögliche Nutzerinnen und Nutzer, oder auch zur
wirtschaftlichen Verwertung hilfreich, wenn das
unmittelbar
mit dem Werk verbunden ist
oder es in direktem erkennbaren Zusammenhang steht.
Muss
ich die Lizenznummer
neben dem
angeben?
Es empfiehlt sich,
um das
Werk genau zuordnen zu können und seine Nutzungsmöglichkeit für Dritte
erkennbar
zu machen.
01012014XXDE0000001
Urheberrechtlich geschützt / Nutzung durch Dritte bedingt
zugelassen
01012014XXDE0000001X
Urheberrechtlich
geschützt / keine Nutzung
durch Dritte erlaubt
01012014XXDE0000001P
Freie
Nutzung zu
privaten,
nichtkommerziellen Zwecken
01012014XXDE0000001F
Freie
Nutzung zu privaten und
kommerziellen Zwecken
Wie
setzt sich die
Lizenznummer genau zusammen?
01012014
01
DE
0000001
X/P/F
Herstellungsdatum
Laufnummer
Nation fortlaufende
Registriernummer Freigabe
Tag
/Monat
Jahr
1. Werk
des Tages
In
welchem Land darf ich
das Symbol
verwenden?
1)
In allen Ländern der
Europäischen Union…
Name
|
Name
in Landessprache
|
Code |
01.
Belgien |
België/Belgique/Belgien |
BE |
02.
Bulgarien |
България |
BG |
03.
Dänemark |
Danmark |
DK |
04.
Deutschland |
Deutschland |
DE |
05.
Estland |
Eesti |
EE |
06.
Finnland |
Suomi/Finland |
FI |
07.
Frankreich |
France |
FR |
08.
Griechenland |
Ελλάδα,
Ελλάς |
GR |
09.
Irland |
Éire/Ireland |
IE |
10.
Italien |
Italia |
IT |
11.
Kroatien |
Hrvatska |
HR |
12.
Lettland |
Latvija |
LV |
13.
Litauen |
Lietuva |
LT |
14.
Luxemburg |
Lëtzebuerg/Luxembourg |
LU |
15.
Malta |
Malta |
MT |
16.
Niederlande |
Nederland |
NL |
17.
Österreich |
Österreich |
AT |
18.
Polen |
Polska |
PL |
19. Portugal |
Portugal |
PT |
20.
Rumänien |
România |
RO |
21.
Schweden |
Sverige |
SE |
22.
Slowakei |
Slovensko |
SK |
23.
Slowenien |
Slovenija |
SI |
24.
Spanien |
España |
ES |
25.
Tschechien |
Česko |
CZ |
26.
Ungarn |
Magyarország |
HU |
27.
Vereinigtes Königreich |
United
Kingdom |
GB |
28. Zypern |
Κύπρος/Kıbrıs |
CY
|
2)
… so wie in sämtlichen
Ländern, in denen keine anderen Rechte und Gesetze dadurch verletzt
werden.
In diesen Ländern,
können auch andere Symbole zur Verwendung kommen, über
deren Einführung die Vertragspartner durch den Lizenzgeber informiert
werden.
In diesen Ländern können die Werke auch mit der Angabe u.cybertrix.com in
Verbindung mit der Lizenznummer versehen
werden.
Kostet die Verwendung des
etwas?
Nein! Wer
sein Werk kennzeichnen möchte und nur seine Kontaktdaten hinterlegt,
damit
mögliche Interessenten, Nutzer oder Verwerter mit dem Urheber Kontakt
aufnehmen
können, kann das Symbol nach der Registrierung als Lizenznehmer
unbegrenzt und
unentgeltlich verwenden!
Ja! Wer
seine Werke
wirtschaftlich verwerten oder
verkaufen möchte, seine Kontaktdaten aber nicht unkontrolliert
veröffentlichen
möchte, kann mit zusätzlichen Service, seine Kontaktsaten
direkt an Interessenten übermitteln lassen oder die Daten der
Interessenten direkt
an sich weiterleiten lassen. Der Lizenznehmer kann als Empfangsadresse
der
Anfragen dann aber auch eine Agentur, Verwertungsgesellschaft oder
sonstige
Rechteinhaber angeben, mit dem eine vertragliche Verbindung besteht.
Wo finde ich eine Vorlage des
Symbols, die ich verwenden darf?
Hier!
normal
transparent 
erst
abspeichern und dann öffnen, kopieren und einfügen
Werden die gekennzeichneten
Werke registriert oder in eine Liste eingetragen?
Ja, es ist das
Ziel, um den
Kontakt zu Urhebern oder Rechteverwertern auch international zu
vereinfachen, eine
Dokumentationsdatenbank der Werke anzulegen.
Stellt die Eintragung in der
Urheber- oder Werk-Datenbank bereits einen
Urhebernachweis dar?
Nein! Um seine Rechte zu
sichern, sollte jeder Urheber die Erstellung eines Werkes, die Art und
den Zeitpunkt der Veröffentlichung, sowie die entsprechenden
Dokumentation, mit Bedacht wählen und gegebenenfalls sorgfältig planen.
Stellt
die notarielle Beglaubigung eines
Werkes zu einem bestimmten Zeitpunkt, einen Urhebernachweis dar?
Nein, auch wenn einige Unternehmen diesen Eindruck zu
vermitteln suchen!
Gibt es Möglichkeiten
eine Urheberschaft
nachzuweisen?
Ja, bedingt! Dies ist aber
nicht nur von der Art des Werkes, sondern
auch von der Art und dem Zeitpunkt der Veröffentlichung und der
Dokumentation abhängig. Es gibt auch diskrete und vor Allem
individuelle Lösungen!